Legatspende
Für die Zukunft wirken
Grundsätzlich gilt in Österreich das Prinzip der Testierfreiheit. Das bedeutet, dass jeder selbst entscheiden kann, wie sein Vermögen nach dem Tod aufgeteilt werden soll. Diese Aufteilung regelt man in einem Testament oder Vermächtnis. Gibt es keine solche Regelung, wird das Vermögen auf die gesetzlichen Erben aufgeteilt, das sind die nächsten Verwandten. Auch wenn man zum Beispiel zwei Kinder hinterlässt ist es trotzdem sinnvoll, die Aufteilung des Vermögens zu Lebzeiten schriftlich festzulegen und zu regeln, um Streit zu verhindern. Schreibt man ein Testament und setzt darin jemanden zu seinem Erben ein, bedeutet das, dass dieser Erbe nicht nur das gesamte Vermögen erhält und übernimmt. Er übernimmt auch alle Rechte und Pflichten und kann offene Angelegenheiten für den Verstorbenen regeln. Bei einem Vermächtnis geht es dagegen nur um einzelne Vermögenswerte- und gegenstände, die eine bestimmte Person oder Organisation bekommen soll (z.B. Sparbuch, Geldbetrag oder Schmuckstück). Zur Erfüllung des Vermächtnisses ist der Erbe der verstorbenen Person verantwortlich – er muss dem Vermächtnisnehmer den Vermächtnisgegenstand geben
Wer mit seinem letzten Willen Gutes tun möchte und etwas spenden will, der kann auch einer caritativen Einrichtung einen Vermögensgegenstand oder einen Geldbetrag vermachen. Diese Verfügung nennt man Legatsspende und ist eine schöne Art und Weise, andere Menschen zu bedenken und zu unterstützen, denen es nicht so gut geht. Wer ein Vermächtnis machen möchte, kann es entweder selber schreiben oder professionell bei einem Notar oder Rechtsanwalt aufsetzen lassen. Wichtig ist, den eigenen Namen, das Geburtsdatum und die Adresse genau anzuführen und zu beschreiben, wem man welchen Vermögenswert vermachen will. Je genauer die einzelnen Vermögenswerte beschrieben werden, desto einfacher kann das Vermächtnis auch erfüllt werden. Errichtet man das Vermächtnis eigenhändig, ist es wichtig, auch selber auf der Verfügung zu unterschreiben. Es empfiehlt sich aber, bei der Errichtung die Hilfe eines Notars oder Rechtsanwaltes in Anspruch zu nehmen. Dort wird das Testament in ein Testamentsregister eingetragen und kann nicht verloren gehen
Dr. Claus Spruzina, Notar
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