Höheres Pflegegeld für schwerstbehinderte Kinder und Jugendliche / Zuerkennung rückwirkend möglich

Antragstellung bis 1.Oktober 2009!!!

Die Pflege eines behinderten Kindes bedeutet neben einem gesteigerten Zeitaufwand häufig auch eine erhöhte finanzielle Belastung. Das Pflegegeld dient als Beitrag zur Deckung dieser Kosten. In Salzburg erhalten rund 200 Kinder und Jugendliche aufgrund ihrer Behinderung das Landespflegegeld. Das sind rund 15 Prozent der gesamten Bezieher von Landespflegegeld. Mit der Novelle des Landespflegegeldgesetzes wurden die vom Bund durchgeführten Verbesserungen auch für Bezieher von Landespflegegeld übernommen. "Dabei kommt es zu einer Verbesserung bei der Pflegegeldeinstufung von Kindern und Jugendlichen, die aufgrund ihrer Behinderung eine besonders intensive Betreuung benötigen", betonte heute, Montag, 21. September, Sozialreferentin Landesrätin Erika Scharer anlässlich der Kundmachung einer Novelle zum Salzburger Pflegegeldgesetz.

Wenn zumindest zwei voneinander unabhängige, schwere Funktionsstörungen wie beispielsweise schwere geistige Entwicklungsstörungen oder schwere körperliche Funktionseinschränkungen vorliegen, wird ein so genannter "Erschwerniszuschlag" gewährt. Werden die Voraussetzungen für den Erschwerniszuschlag erfüllt, kann dieser noch rückwirkend beim Land Salzburg geltend gemacht werden. Die Frist zur Antragstellung läuft bis 1. Oktober 2009.

Seit 1. Dezember 2008 sind beim Land Salzburg insgesamt rund 1.100 neue Anträge auf Zuerkennung und Erhöhung des Landespflegegeldes eingegangen. Bei all diesen Anträgen wurde in der sozialärztlichen Begutachtung der Erschwerniszuschlag bereits mitgeprüft und bei positiver Beurteilung zuerkannt.

Für Kinder bis zum vollendeten 7. Lebensjahr bedeutet die Zuerkennung des Erschwerniszuschlages die Anrechnung eines zusätzlichen monatlichen Pflegebedarfes in Höhe von 50 Stunden, für Kinder und Jugendliche ab dem vollendeten 7. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr in Höhe von 75 zusätzlichen Monatsstunden. "Die Verbesserungen kommen den Kindern und Jugendlichen zugute", so Sozialreferentin Landesrätin Scharer.



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