Ein großes Anliegen der Lebenshilfe Salzburg wurde gestern im Landtag auf den Weg gebracht: Die Schaffung eines neuen Salzburger Behindertengesetzes. Der von LAbg. Ingrid Riezler und LAbg. Dr. Brigitta Pallauf eingebrachte Antrag wurde einstimmig angenommen.
Die Lebenshilfe Salzburg hat seit Jahren auf eine Novellierung gedrängt, am 3. Dezember 2010 (dem Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung) gab die damalige Landesrätin Erika Scharer grünes Licht. Viele Rahmenbedingungen im Behindertenwesen haben sich in den letzen Jahren geändert. Die Lebenshilfe setzt sich intensiv für Inklusion von Menschen mit Behinderung ein und versucht einen Einstellungswandel in der Gesellschaft aktiv zu unterstützen. Ziel ist es nun unter der Federführung der Abteilung 3 gemeinsam mit den SelbstvertreterInnen und allen Trägerorganisationen ein Gesetz zu schaffen, das die Chancengleichheit von Menschen mit Behinderung in Salzburg fördert.
Basis für das neue Salzburger Behindertengesetz ist die 2008 von Österreich ratifizierte „UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“. Mit Unterzeichnung der Konvention hat sich Österreich dazu verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Chancengleichheit für Menschen mit Behinderung zu erreichen.
Einen ersten Workshop für die Neufassung des Gesetzes wird es laut Landesrätin Mag. Cornelia Schmidjell noch im Herbst geben.
„Salzburg hat die Möglichkeit, eines der zukunftsorientiertesten Gesetze für Menschen mit Beeinträchtigung in Österreich zu verabschieden“, freut sich Lebenshilfe Geschäftsführer Guido Güntert.

Maco Buchinger (Selbstvertreter), Guido Güntert (Geschäftsführer Lebenshilfe Salzburg) und Erich Girlek (Selbstvertreter) mit dem Antrag auf ein neues Behindertengesetz im Salzburger Landtag.