Kosten und Abrechnung
Sind die Behandlungen für alle PatientInnen kostenlos?
Für die meisten PatientInnen ist die Behandlung kostenlos.
BVA- oder BKK-Versicherte zahlen einen Selbstbehalt von 20 %.
PatientInnen, die Ihren Hauptwohnsitz nicht im Bundesland Salzburg haben,
müssen einen Antrag auf Übernahme der restlichen Therapiekosten beim zuständigen Sozialamt stellen. Das Formular wird vom Ambulatorium zugeschickt. Wird der Antrag von der Behörde abgelehnt, sind diese Kosten vom Patienten / von der Patientin zu übernehmen.
Dort, wo wir fremde Einrichtungen nutzen, z.B. Reitställe oder Kletterhallen, werden Eintrittsgebühren oder ähnliches direkt von den BetreiberInnen an Sie verrechnet.
Wird im Ambulatorium für Entwicklungsdiagnostik und Therapie die E-Card verwendet?
Das Ambulatorium kann nicht mit E-Card abrechnen.
Wann und wie oft muss ich einen Überweisungsschein abgeben?
1 x jährlich bei der Erstleistung, z.B. bei der 1. Therapiestunde, bei der 1. Untersuchung, bei der 1. Verordnung im Kalenderjahr.
Müssen die Versicherten aller Kassen einen Überweisungsschein abgeben?Ja. Ausnahme: Bauernkrankenkasse und Krankenfürsorgeanstalt des Magistrates Salzburg.
Wo muss der Überweisungsschein abgegeben werden?
In der Zentrale des Ambulatoriums, in der Ernest Thunstraße 9, 5020 Salzburg, da hier die Leistungen abgerechnet werden.




